

↑ Modell des Bauhausspiels mit Originalverpackung gestaltet von Alma Sieder Buschhoff

↑ Verpackung des Spiels gestaltet für den Film

↑ Motivfoto Wohnung Meisterhäuser mit den von uns gestalteten Entwürfen an der Wand © Foto Nancy Vogel

Relativ einfach ist die Frage des Urheberrechts für Gemälde zu beantworten. Laut Gesetz liegen die Verwertungsrechte eines Kunstwerks bei den Urheber*innen beziehungsweise den Künstler*innen. Diese können bis 70 Jahre nach deren Tod auf die Erb*innen übertragen werden. Danach erlischt das Urheberrecht. Konkret heißt dies, dass nur urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn das betreffende Kunstwerk von Künstler*innen stammt, welche noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind. Die Rechteabtretung an Erb*innen ist demnach nicht zu vernachlässigen.
Die Verwertungsrechte aller Künstler*innen bis 70 Jahre nach ihrem Tod regelt die VG Bild-Kunst in Bonn. In Bezug auf fehlende Bildrechte konnten wir für unser Projekt kein Risiko eingehen. So wurde eigens im Art Departement eine Position geschaffen, die für alle Objekte, egal ob Zeichnungen, Plastiken, Spielzeuge, Theaterkostüme oder Möbel recherchierte, bei wem die entsprechenden Rechte liegen und welche verfügbar sind. Auf Basis dieser Recherche konnte die Produktion die rechtliche Abklärung mit der VG Bild-Kunst übernehmen.



Zudem ist es ist nicht erlaubt ein Bild einfach "abzumalen" oder künstlerisch zu bearbeiten, um damit dem Urheberrecht zu entgehen. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dürfen nur mit Einwilligung der Urheber*innen bzw. Rechteinhaber*innen vorgenommen und veröffentlicht werden. Man benötigt dazu ein sogenanntes Abbildungsrecht. Wie allerdings die Urheberbenennung und die davon zu unterscheidende Quellenangabe genau zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vorgaben der Vertragspartner*innen ab. Das Gesetz allerdings ist diesbezüglich eindeutig: Das Risiko einer Rechtsverletzung tragen die Verwender*innen von geschützten Werken selbst. Es muss sich also vor dessen Verwendung vergewissert werden, ob und in welchem Umfang fremdes (Foto-)Material genutzt werden darf!

↑ Motivfoto von uns gestaltetes Atelier Oskar Schlemmer © Foto Nancy Vogel



Für LOTTE AM BAUHAUS konnten wir auf umfassendes Bildmaterial über das Leben am Bauhaus, die Geschichte seiner Werkstätten und Unterrichtsmaterial über die Bildstelle der Stiftung Bauhaus Dessau und Weimar zurückgreifen, die uns sehr unterstützt hat.
Die Rechte für Alma Siederhoff-Buscher zum Beispiel sind gemeinfrei [geistige Schöpfungen an denen keine Urheberrechte (mehr) bestehen, Anm. d. R.], so auch die Zeichnungen für das bereits erwähnte Schiffbauspiel. Die Skizzen zum Spiel und den Möbeln haben wir extra anfertigen lassen. Das Spiel selbst kam zwar vom Hersteller, der es heute noch originalgetreu anfertigt, allerdings war es für unsere Zwecke etwas zu klein. Daher haben wir es in etwas größerem Maßstab nachbauen lassen.
Zur Einrichtung der Wohnungen in den Meisterhäusern in Dessau haben wir für den Film das Recht bekommen, die Bilder von Josef Albers originalgetreu nachzugestalten. Das Fensterbild in der Mensa ist ein Entwurf unseres Szenenbildners Lars Lange – Eine freie Interpretation in Anlehnung an die originale Gestaltung von Josef Albers, für die wir keine Rechte brauchten. Insofern ein gezeigtes Werk nämlich eine freie Interpretation „im Stile von“ darstellt und man dem Publikum hierbei die gedankliche Zuordnung zum Werk einer bestimmten Künstlerin oder eines Künstlers überlässt, ist das gestattet. Nicht zulässig hingegen ist, diese freie Interpretation konkret einem Werk zuzuordnen. Es darf also nicht einfach behauptet werden, es handle sich hierbei um ein originales Bild von Paul Klee oder etwa ein Wandteppich von Gunta Stölzl.
Diesen Weg haben wir auch in den Ateliers und Werkstätten gewählt. Am originalen Design ausgerichtet, haben wir zum Beispiel Künstler*innen beauftragt, Arbeiten der Bauhaus-Schüler*innen frei zu interpretieren. Da wir eine Fülle von Material auch für Komparsen und den Hintergrund brauchten, haben wir Arbeiten behauptet, die es nachweislich am Bauhaus nie gegeben hat. Den Betrachtenden erschließen sich diese Arbeiten im Film aber als Produkt der Bauhauswerkstätten, da sie im Umfeld dieser gezeigt werden. Sämtliche Papierplastiken, Mobiles und Zeichnungen in den Ateliers haben wir von Kunststudierenden anfertigen lassen. Auch für die Szene der Ausstellungseröffnung vom Haus am Horn haben wir Möbel entworfen, die vom Bauhaus-Design inspiriert waren und von dessen Schüler*innen stammen könnten.
Das Kinderzimmer von Alma Siederhoff-Buscher und der Vitrinenschrank von Marcel Breuer hingegen wurden, mit Erlaubnis, originalgetreu nachgebaut und verblieben im Anschluss sogar als Anschauungsstück im Bauhaus Weimar.

↑ Diese Vitrine wurde für das Projekt nachgebaut © Foto Nancy Vogel

↑ Set Entwürfe Lars Lange für die Bauhaus Kantine Weimar
Im Grunde sind die bürokratischen Institutionen, welche bei der Klärung der Rechte involviert sind, sehr hilfsbereit. Allerdings ist der große Zeitdruck, welcher bei Filmproduktionen oft herrscht, hierbei ein Problem. Mit Geduld und Freundlichkeit kann man meist aber die benötigten Informationen bekommen. In vielen Fällen waren wir wirklich überrascht, wie entgegenkommend und unterstützend die Urheber- und Besitzer*innen waren, die einer Nutzung oder Abbildung meist mit den Worten: „Interessant, könnt ihr gerne machen“, ohne großes Zögern zugestimmt haben.

↑ Setfoto Bauhauskantine im Hintergrund Kantinenfenster nach Josef Albers © Foto Nancy Vogel